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Einkommensteuererklärung für 2013 in Griechenland: Frist bis 30. Mai 2014

Einkommensteuererklärung für 2013 in Griechenland: Frist bis 30. Mai 2014

Auch Besitzer von Ferienimmobilien und Zweitwohnsitzen in Griechenland sind zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet.

21.03.2014

Sind auch Sie stolzer Besitzer einer Ferienimmobilie oder eines Zweitwohnsitzes in Griechenland? Dann sind Sie zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Daher bedenken Sie bitte die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2013: Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist der 30. Mai 2014!

Die Steuererklärung (Formular E9) muß zwingend elektronisch eingereicht werden.

Wer jedoch keine Einnahmen in Griechenland hat, zum Beispiel aus der Vermietung von Ferienimmobilien, muss natürlich auch keine Einkommensteuer bezahlen.

Auch ist die Abgabe einer Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich. Besitzer von Ferienimmobilien und Zweitwohnsitzen in Griechenland sind verpflichtet Ihren Hauptwohnsitz, in zum Beispiel Deutschland, Österreich, Schweiz etc., durch die fristgerechte Vorlage einer entsprechenden amtlichen Bescheinigung nachzuweisen. Damit wird verhindert, dass Sie mit Ihrem gesamten Welteinkommen in Griechenland steuerpflichtig werden. Ihr Welteinkommen wird in der Regel im Land Ihres Hauptwohnsitzes besteuert.

Im Rahmen unseres Full-Service nach dem Kauf übernehmen wir die Einkommensteuererklärung sowie die Formalitäten bezüglich der Ansässigkeitsbescheinigung gegen eine geringe Aufwandsentschädigung für unsere Kunden.

Weitergehende Fragen erläutern wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater sehr gerne.

 
 

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