Kurze Frist für die Begleichung der Immobiliensteuer ENFIA

Kurze Frist für die Begleichung der Immobiliensteuer ENFIA

Die Bescheide zur ENFIA 2015 (Immobiliensteuer) wurden zum 22. Oktober 2015 erlassen und die Zahlungsfrist endet bereits am 30. Oktober 2015!

23.10.2015

Die Bescheide zur Immobiliensteuer (ENFIA) für 2015 wurden von der zuständigen Abteilung im Finanzministerium in letzter Minute erstellt und seit dem 22. Oktober 2015 stehen die Bescheid im TAXISnet für alle Steuerpflichtigen zur Verfügung.

Jedoch endet die Frist zur Zahlung bereits am 30. Oktober 2015 bzw. die Frist zur Zahlung der 1. Rate, falls eine Ratenzahlung vereinbart wurde.

Sollten Sie in Griechenland von einem Steuerberater vertreten werden bzw. eine entsprechende Zustellungsvollmacht abgegeben haben, so werden Sie von diesem über die entsprechende Höhe der ENFIA unterrichtet.

Für den Fall der verspäteten Zahlung berechnet das Finanzministerium für die ersten drei Monate des Verzugs einen Säumniszuschlag in Höhe von monatlich 0,7% der Steuerschuld.

Für Fragen stehen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren kooperierenden Steuerberatern jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

 
 

G.I.S Global Immobilien Service - Karlstraße 4 - 86150 Augsburg, Deutschland - Telefon: +49 (0) 821 / 748296-0