Das griechische Finanzministerium verlängerte die Frist für die Einreichung der Unterlagen für den obligatorischen Ansässigkeitsnachweis natürlicher Personen, die z. Bsp. in Deutschland wohnen und in Griechenland einen Ferien- oder Zweitwohnsitz besitzen und nur für jene Einkommen der Besteuerung in Griechenland unterliegen, die sich auch tatsächlich in Griechenland ergeben (= beschränkte Steuerpflicht), z. Bsp. durch Vermietung einer Ferienimmobilie, nunmehr bis 30.06.2013.
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