Nachfrist für die Einreichung der Ansässigkeitsbescheinigung

Frist für die Einreichung der Ansässigkeitsbescheinigung wurde erneut verlängert - nunmehr bis Ende Juni 2013.

02.04.2013

Das griechische Finanzministerium verlängerte die Frist für die Einreichung der Unterlagen für den obligatorischen Ansässigkeitsnachweis natürlicher Personen, die z. Bsp. in Deutschland wohnen und in Griechenland einen Ferien- oder Zweitwohnsitz besitzen und nur für jene Einkommen der Besteuerung in Griechenland unterliegen, die sich auch tatsächlich in Griechenland ergeben (= beschränkte Steuerpflicht), z. Bsp. durch Vermietung einer Ferienimmobilie, nunmehr bis 30.06.2013.

 
 

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