Nachfrist für die Steuererklärung E9

Nachfrist für die Steuererklärung E9

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung E9 bei Immobilienbesitz in Griechenland wurde erneut verlängert! Stichtag ist nun der 26.08.!

21.07.2015

Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2015 welche sich auf Einkommen (auch Mieteinnahmen aus der Vermietung z. Bsp. Ihrer Ferienvilla in Griechenland) aus dem Jahr 2014 in Griechenland beziehen wurde erneut verlängert.

Das griechische Finanzministerium beschloss die erneute Verlängerung der Abgabefristen und nennt nun als Stichtag für natürliche Personen den 26.08.!

Die für Immobilienbesitz betreffende Erklärung E9 müssen auch Besitzer von Ferienimmobilien bzw. Zweitwohnsitzen in Griechenland, welche nicht Ihren Hauptwohnsitz in Griechenland sondern zum Beispiel in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben, abgeben. Wenn Sie jedoch keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Ihrer Immobilie in Griechenland generieren, müssen Sie natürlich auch keine Steuern bezahlen, jedoch muss das Vermögen in Griechenland, in diesem Fall die Immobilie, in der Steuerklärung angegeben werden.

Auch Änderungen bei den Besitzverhältnissen oder Änderungen bei Ihrem Immobilienvermögen in Griechenland durch Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbschaft etc. muss deklariert werden.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem deutsch-griechischen Rechtsanwälten und Steuerberatern jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

 
 

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