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Fehlerhafte E9-Erklärungen korrigieren - zu hohe ENFIA vermeiden

Fehlerhafte E9-Erklärungen korrigieren - zu hohe ENFIA vermeiden

Das griechische Finanzministerium räumt hierzu eine Frist bis zum 30.11. für die Korrektur fehlerhafter E9-Erklärungen ein.

10.08.2016

Wenn Ihre Immobiliendeklaration E9 Fehler aufweist, welche unter Umständen auch zu einer höheren ENFIA (Grundsteuer) führt, gewährt das griechische Finanzministerium den Immobilieneigentümern eine Frist bis zum 30. November diesen Jahres, um die Fehler zu korrigieren.

Eine fehlerhafte E9-Erklärung entsteht zum Beispiel bei falscher Darstellung bzw. Beschreibung der Immobilie.

Nach der Korrektur erfolgt dann eine entsprechende Neuberechnung der ENFIA und Richtigstellung der Angaben.

Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihr zuständiger Steuerberater in Griechenland.

 
 

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