Im Februar 2016 läuft die Frist ab, zu welcher alle Bauverstöße in Griechenland bei der zuständigen Behörde angemeldet und der Antrag für die Legalisierung / Regulierung des Bauverstoßes eingegangen sein muss.
Wir erinnern hierzu noch einmal auf unsere News vom 21. Januar diesen Jahres, wo wir darauf hingewiesen haben, dass die ursprüngliche Frist nochmals bis 8. Februar 2016 verlängert worden ist. Eine erneute Verlängerung dieser Frist ist uns bis dato nicht bekannt.
Bauverstöße, verbunden mit einer Strafzahlung, können aus heutiger Sicht nur bis zu diesem Zeitpunkt legalisiert werden. Was nach dieser Frist mit Bauverstößen geschieht, können wir zum heutigen Zeitpunkt noch nicht final beantworten. Nach jetzigem Stand kann nach Verstreichung der Frist der Verkauf und auch die Nutzung der Immobilie nicht mehr sichergestellt werden!
Ohne die Bestätigung der Legalisierung kann auch rechtlich kein Weiterverkauf der Immobilie erfolgen - die Notare sind angehalten, diese Bescheinigung vor Beurkundung vom Verkäufer ausgehändigt zu bekommen.
Gerne beraten wir und unsere Bauingenieure Sie über die Legalisierung in Zusammenarbeit mit unseren Deutsch griechischen Rechtsanwälten.
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