Luxussteuer auf Swimmingpools betreffen keine Ferienwohnsitze!

Luxussteuer auf Swimmingpools betreffen keine Ferienwohnsitze!

Die Erhöhung der Luxussteuer in Griechenland gilt nicht für Besitzer von Ferienimmobilien oder Zweitwohnsitzen aus dem Ausland!

14.07.2015

Seit dem 15.07 diesen Jahres gilt eine erhöhte Luxussteuer in Griechenland auf Boote/Yachten, welche länger als 5 m sind, Pkw´s mit mehr als 2.500 Kubikzentimeter, Hubschrauber und auch für große Swimmingpools.

Die Luxussteuer ist nicht neu in Griechenland, betreffen aber nur Erstwohnsitze in Griechenland.

Wenn Sie also eine Ferienimmobilie oder einen Zweitwohnsitz in Griechenland besitzen, oder sich damit beschäftigen in eine Immobilie in Griechenland zu investieren, dann müssen Sie als Ausländer mit Erstwohnsitz z. Bsp. in Deutschland, Österreich oder der Schweiz diese Steuer, egal wie groß Ihr Swimmingpool auch sein mag, nicht bezahlen!

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen hierzu jederzeit in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern sehr gerne zur Verfügung.

 
 

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