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Abschaffung des vergünstigten Mehrwertsteuersatzes

Abschaffung des vergünstigten Mehrwertsteuersatzes

Zum 1. Oktober werden schrittweise die vergünstigten Mehrwertsteuersätze, welche für viele ägäische Inseln gelten, abgeschafft.

29.09.2015

Nach Auskunft des griechischen Finanzministeriums werden zum 1. Oktober diesen Jahres auf den ersten sechs griechischen Inseln im Ägäischen Meer der bis dato geltende, vergünstigte Mehrwertsteuersatz abgeschafft. Dies betrifft in einem ersten Schritt die Inseln Mykonos, Santorin, Rhodos, Naxos, Paros und Skiathos.

Ab 1. Juni 2016 wird obiges auch für touristisch nicht so stark entwickelte Inseln in der Ägäis gelten und bis 1. Januar 2017 wird es keine ägäische Insel mehr geben, welche der günstigen MwSt.-Regelung noch unterliegen wird.

Der in Griechenland landesüblich geltende Mehrwertsteuersatz von 23% gilt sodann bis zum 1. Januar 2017 auch auf allen ägäischen Inseln und somit in ganz Griechenland.

Bis dato genossen die Ägäischen Inseln ein Steuerprivileg: Der Mehrwertsteuersatz war um 30% vergünstigt (16%).

Die griechische Regierung setzt so Schritt für Schritt das mit den internationalen Geldgebern ausgehandelte Anpassungsprogramm um, um das Land endgültig aus der Krise zu führen.

Für die so beliebten Regionen wie den Peloponnes, Chalkidiki, Kreta oder auch die ionischen Inseln wie Korfu, Zakynthos, Lefkada etc. gelten schon immer die landesüblichen Mehrwersteuersätze in Höhe von 23% - hier ist auch keine Erhöhung geplant.

Für diesbezügliche Fragen stehen wir Ihnen zusammen mit unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

 
 

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