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Neues EU-Erbrecht betrifft auch Immobilien im Ausland

Neues EU-Erbrecht betrifft auch Immobilien im Ausland

Ab dem 17. August diesen Jahres gilt bei grenzüberschreitenden Erbfällen: Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort ist entscheidend!

10.07.2015

Ab dem 17. August gilt bei grenzüberschreitenden Erbfällen oft nur noch das Recht des EU-Landes wo der Verstorbene sich gewöhnlich vor seinem Tod aufgehalten hat!

Für deutsche Staatsangehörige, die in ihrer ausländischen Wahlheimat sterben, galt bis dato grundsätzlich das deutsche Erbrecht.

Ab dem 17. August 2015 greift im Todesfall nun die neue europäische Erbrechtsverordnung. Die gute Nachricht hierbei ist, dass grenzüberschreitende Erbfälle damit deutlich einfacher abgewickelt werden können. Immerhin sind laut aktuellen Statistiken 10% der Erbfälle in Europa grenzüberschreitend!

Nun ist also der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort entscheidend, der Kern der Änderung der neuen Erbrechtsverordnung. Damit muss z. Bsp. nicht mehr die Frage geklärt werden, welches Gericht zuständig ist.

Beispiel:

Wenn Sie als Deutscher über Immobilien in Deutschland und Griechenland verfügen, Ihren Dauerwohnsitz aber nur in Griechenland unterhalten, dann gilt das Erbrecht nach griechischem Recht. Wenn Sie jedoch "nur" über ein Ferienhaus in Griechenland verfügen, Ihren Lebensmittelpunkt aber in Deutschland haben, gilt für sie weiterhin deutsches Erbrecht.

Wichtig zu wissen: Das deutsche Erbrecht kann aber, wenn gewünscht, per Testament durchgesetzt werden, auch wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz z. Bsp. in Griechenland haben. Hierzu muss im Testament eine unmissverständliche Zusatzformulierung stehen, wo Sie klar darauf hinweisen, dass für Sie auch weiterhin das deutsche Erbrecht gelten soll!

Aufgrund der diesbezüglich sehr unterschiedlichen Rechtssysteme, Steuersätze und verschiedensten Verfahrensweisen innerhalb der einzelnen EU-Ländern, raten wir dringend allen Deutschen, Österreichern etc., welche in Griechenland leben oder dort Immobilien besitzen, sich hierzu anwaltlich beraten zu lassen. Wir stehen mit unseren kompetenten deutsch-griechischen Rechtsanwälten und Steuerberatern jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

 
 

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