Kurzmitteilung: Lockerung der Rechtsanwaltspflicht bei Immobilienkauf in Griechenland

Griechenland entbürokratisiert Immobilienkäufe und -verkäufe - Lockerung der Rechtsanwaltspflicht.

Griechenland - 19.08.2013

In der Vergangenheit galt in Griechenland bei nahezu allen Immobiliengeschäften Anwaltspflicht für Käufer und Verkäufer.

Diese Regelung wurde nun geändert und die Bürokratie bei Immobilienkäufen und -verkäufen weiter abgebaut.

Ab sofort gilt für Verkäufer keine Rechtsanwaltspflicht mehr - für Käufer erst ab einer Kaufpreissumme von 80.000 Euro.

Für Käufer empfehlen wir aber ganz generell auch weiterhin, einen Rechtsanwalt für den Kauf einer Immobilie zu beauftragen. Der Rechtsanwalt führt die Grundbuchrecherche durch, prüft die Lastenfreiheit, bereitet den Vertrag vor und unterzeichnet ebenfalls auf dem Kaufvertrag. Somit haben Käufer absolute Rechtssicherheit.

Für unsere Kunden wickeln wir grundsätzlich alle unsere Immobiliengeschäfte mit einer renommierten deutsch-griechischen Rechtsanwaltskanzlei ab.

Kurz-Unternehmensporträt G I S

Die G I S Global Immobilien Service GmbH mit Sitz in Augsburg ist Marktführer für Beratung, Verkauf und schlüsselfertiges Bauen von Ferienimmobilien, Zweit- und Altersruhesitzen in Griechenland. Sie wurde 1998 vom heutigen Geschäftsführer Christian Seyrer mit gegründet und beschäftigt derzeit über 40 Mitarbeiter in Deutschland und Griechenland.

"Als deutsches Unternehmen leben wir unsere Werte tagtäglich. Unser Denken und Handeln zeichnen sich durch Professionalität und Verlässlichkeit aus. Für unsere Kunden sorgen wir für Sicherheit und Qualität."

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