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Newsletter Januar 2018

Liebe Griechenlandfreunde,

auch im neuen Jahr, zu unserem 20-jährigen Firmenjubiläum, werden wir Sie wieder regelmäßig mit unserem beliebten Newsletter über wichtige Themen rund um "Ferien"-Immobilien und individuelles Bauen in Griechenland informieren. Zudem haben wir uns wieder viele Neuigkeiten und Überraschungen für Sie überlegt - bleiben Sie also gespannt!

Zum Start in das neue Jahr präsentieren wir Ihnen heute als unsere Top-Immobilie eine sehr empfehlenswerte Ferienvilla bei Kyparissia auf dem Südwest-Peloponnes zu einem äußerst fairen Preis-Leistungs-Verhältnis!

In unseren News-Rubriken finden Sie wie gewohnt aktuelle Informationen aus Griechenland, zudem wieder etliche neue Flugverbindungen nach Griechenland, welche stetig weiter ausgebaut werden.

Unsere Frau Kristina Trinkl möchte Sie zudem gerne auf zwei sehr schöne Ferienvillen auf Paros, im Zentrum der Kykladen, sowie auf dem Ost-Peloponnes aufmerksam machen, welche aufgrund einer nunmehr vorgenommenen Preisreduzierung noch mehr an Attraktivität gewonnen haben! Lassen Sie sich inspirieren!

Die Kanzlei AP & Generalis, unsere kooperierenden Rechtsanwälte, haben sich für unsere heutige Newsletterausgabe ein auch für Sie sicherlich interessantes Thema ausgesucht: Renovierungsarbeiten am Ferienhaus in Griechenland - Abschaffung der Genehmigungspflicht bei einfachen Renovierungsarbeiten.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Newsletter-Lektüre!

Ihr G I S-Team

 

UNSERE AKTUELLE TOP EMPFEHLUNG

 

+++ Ferienhaus mit einer Traumaussicht bei Kyparissia +++

bei Kyparissia
ca. 1.391 m2 Grundstücksfläche
ca. 243 m2 bebaute Fläche
Kaufpreis: 259.000 €
 
Schöne Lage - toller Ausblick
Schöne Lage - toller Ausblick
Hohe, helle Räumlichkeiten
Hohe, helle Räumlichkeiten
 

AKTUELLE NEWS UND TIPPS

 
 
Hohe Strafen ohne einen gültigen Nachweis der gezahlen Gebühr im Revier geplant!
 

 
Ab Donnerstag, 1. Februar, können Reisende nunmehr endlich direkt mit der Bahn zur Weiterreise an den Fährhafen nach Piräus fahren.
 

KURZNACHRICHTEN

 

Bonitätsstufe für Griechenland heraufgestuft

Die Ratingagentur S&P hat die Bonitätsbewertung für Griechenland weiter heraufgestuft. Statt wie bislang "B-" wird Griechenland ab sofort mit der Note "B" eingestuft. Damit bewegt sich Griechenland langsam aber sicher wieder zurück zur Normalität. Laut S&P ist auch der Ausblick positiv. Die wirtschaftliche Lage des südosteuropäischen Landes bessere sich zusehends.
Auch die Ratingagentur Moody´s sieht den Ausblick für Griechenland "positiv"!


Lieblingsdestination der Österreicher ist und bleibt Griechenland

Das beliebteste Reiseland der Österreicher war im letzten Jahr Griechenland und auch für 2018 wird dies nicht anders sein - bereits jetzt rechnet man mit einem Buchungsplus von ca. 45%! Griechenland liegt hier also deutlich vor dem zweitplatzierten Spanien. Die aktuellsten Entwicklungen konnten hier anläßlich der großen Ferienmesse Anfang Januar in Wien erkundet werden.


Alle von Fraport betriebenen Flughäfen in Griechenland legen zu

2017 flossen erstmals Zahlen der 14 von Fraport (Frankfurt Airport Services Worldwide) betriebenen Regionalflughäfen in Griechenland in die Bilanz ein. Bereits jetzt konnte für jeden einzelnen der Airports ein gewachsenes Passagieraufkommen verzeichnet werden. In Summe legten die Passagierzahlen um 10,3 % zu. Die größten Zuwächse konnten dabei die Flughäfen auf der Insel Kos und in Kavala erreichen.


Mietwagenpreise in Griechenland moderat

Laut einer Studie von Check24 sind die Mietwagenpreise in Griechenland als moderat anzusehen. Im Schnitt liegen die Preise pro Tag bei 27,57 Euro.

Günstiger sind Spanien (19,33 Euro), Kroatien (20,46 Euro), Zypern (21,12 Euro) und Portugal (21,81 Euro).

Hingegen sind andere Mittelmeerländer teurer, die Schweiz mit einer durchschnittlichen Tagesrate von 62,24 Euro das mit Abstand teuerste Land für Reisende - auch in den USA (44,48 Euro) und in Kanada (45,50 Euro) sind Mietwägen verhältnismäßig teuer.

 

AKTUELLE FLUGNEWS

 
 

Von Saarbrücken nach Griechenland

Auch dieses Jahr bietet Saarbrücken wieder drei direkte Charterverbindungen nach Griechenland an: Kreta, Kos und Rhodos werden angeflogen.


Germania startet ab Zürich nach Griechenland

Nonstop von Zürich aus nach Griechenland fliegen Sie mit der grünweißen Airline Germania auf die so beliebten Inseln Korfu (neu), Rhodos, Kreta und Kos.


Zahlreiche Charterflüge von Graz nach Griechenland

Von Graz aus gehen diese Saison Charterflüge nach Kefalonia, Skiathos, Paros, Santorin und Chalkidiki.


Neue Flugverbindungen von Klagenfurt nach Griechenland

Einmal pro Woche startet von Klagenfurt aus ein Charter Richtung Kefalonia. Zudem werden über die Feiertage im Frühjahr (wie an Ostern) kurzzeitig Flüge direkt nach Chalkidiki angeboten.


Mit der ungarischen Wizz Air von Wien nach Griechenland

Die ungarische Billig-Airline Wizz Air bereitet den Flugbetrieb von Wien aus direkt nach Thessaloniki vor.

 

EMPFEHLENSWERTE REDUZIERTE OBJEKTE

 

Zwei schöne Ferienvillen auf Paros und auf dem Peloponnes

Kristina Trinkl
Kristina Trinkl

Gerne möchte ich Sie heute auf zwei sehr schöne, empfehlenswerte Ferienvillen aufmerksam machen, welche aufgrund der nunmehr vorgenommenen Preisreduzierung nochmals an Attraktivität zugenommen haben. Lassen Sie sich inspirieren.

Für weitergehende Informationen bin ich jederzeit sehr gerne für Sie da.

Ihre

Kristina Trinkl
Kundenberaterin

 
Parikia
ca. 400 m2 Grundstücksfläche
ca. 140 m2 bebaute Fläche
Reduzierter Preis: 310.000 €
 
bei Pera Melana
ca. 5.400 m2 Grundstücksfläche
ca. 95 m2 Wohnfläche
Reduzierter Preis: 230.000 €
 

RENOVIERUNGSARBEITEN AM FERIENHAUS

 

Gastbeitrag der Anwaltskanzlei AP & Generalis

Abschaffung der Genehmigungspflicht bei einfachen Renovierungsarbeiten

Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Ferienhauses in Griechenland fallen häufig kleinere oder umfangreichere Umbau- oder Renovierungsarbeiten an.

Einfache Renovierungsarbeiten waren hierbei bis vor kurzem in Griechenland genehmigungspflichtig! Das neue Gesetz Nr. 4495 aus dem Jahr 2017 (in Kraft seit 02.11.2017) schafft die Genehmigungspflicht zumindest für einfache Renovierungsarbeiten ab und sorgt somit für mehr Rechtssicherheit bei Privatpersonen, die einfache Reparaturarbeiten planen.

In unserem Beitrag finden Sie einen kleinen Überblick über die Änderungen, die speziell Ferienhäuser betreffen.

Welche Renovierungsarbeiten sind nun genehmigungsfrei?

Genehmigungsfrei sind nun kleinere Arbeiten, wie das streichen der Wände, oder grundsätzlich Reparaturen, die aus hygienischen Gründen oder Gründen des persönlichen Gebrauchs erforderlich sind. Dazu gehört unter anderem auch der Einbau kleinerer Fenster oder Türen, solange die Statik des Gebäudes nicht verändert wird. Davon ausgenommen, und somit genehmigungspflichtig, ist weiterhin der Einbau eines Aufzugs, auch wenn er aufgrund körperlicher Beeinträchtigung des Bewohners erforderlich ist. Genehmigungsfrei sind dagegen auch kleinere Reparaturen an Fenstern oder am Dach, sofern kein Gerüst erforderlich ist. Ebenso die Installation von Klimaanlagen, Wandkesseln, Warmwasserbereitern und passiver Solarsysteme. Unter die genehmigungsfreien Renovierungsarbeiten fällt zudem auch die Aufstellung von kleineren Statuen, Brunnen, Bänken, Tischen oder Treppen auf dem freien Gelände. Bauten im Eingangsbereich sind genehmigungsfrei sofern sie maximal 2,5 m hoch, 2,5 m breit und 1 m tief sind.

Wofür benötigt man weiterhin eine Genehmigung?

Für kleinere Bauvorhaben benötigt der Bauherr weiterhin eine Genehmigung. Diese Genehmigung entspricht im Wesentlichen eher einer Anzeigepflicht. Der mit dem Bau befasste Bau-Ingenieur hat unter eigener Verantwortung den beabsichtigten Bau elektronisch zu melden. Sobald der Bau-Ingenieur alle erforderlichen Dokumente elektronisch eingereicht hat, kann mit dem Bau begonnen werden. Die Gültigkeitsdauer dieser Genehmigung beträgt ein Jahr, kann allerdings verlängert werden.
Diese Genehmigung ist z. Bsp. erforderlich für die Errichtung eines Fertighauses, Pumpanlagen samt Gebäude, der Bau eines Aufzugs zur Beförderung von Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Fällung von Bäumen, Aufstellung von Gerüsten und ganzen Baustellen, damit verbundenen Reparaturarbeiten an Außenwänden, für die ein Gerüst erforderlich ist, sowie das Aufstellen einer Pergola von mehr als 50 m² Grundfläche, um nur einige zu nennen.

Für Bauvorhaben, die zwar grundsätzlich als kleine Bauvorhaben zu qualifizieren sind, allerdings einen Betrag von EUR 25.000 übersteigen, bedarf es einer üblichen Baugenehmigung.
Für alle übrigen Bauvorhaben, wie z. Bsp. die Errichtung eines Wohnhauses o.ä. benötigt man natürlich auch weiterhin eine nach einem Prüfungsverfahren erteilte Baugenehmigung.

Was ist sonst bei Renovierungsarbeiten in Griechenland zu beachten?

Mehr noch als in Deutschland ist bei der Auswahl des richtigen Bauunternehmers bzw. -partners  Vorsicht geboten. Insbesondere sollte man sich nicht nur auf die Selbstbewerbung des Bauunternehmers (etwa online) verlassen, sondern auch unabhängige Quellen heranziehen; bevorzugt ehemalige Kunden.

Des Weiteren ist zu beachten, dass entsprechend der Rechtslage in Griechenland nicht nur der Bauunternehmer, sondern auch der Bauherr für die korrekte und vollständige Abführung der Sozialversicherungsbeiträge der am Bau beschäftigten Personen haftet. Der Bauherr sollte sich daher gegenüber dem Bauunternehmer dergestalt vertraglich absichern, dass diese Beträge auch bezahlt wurden.

Bei größeren Renovierungsarbeiten empfiehlt es sich jedenfalls, die Hilfe eines im Baurecht versierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Unsere Rechtsanwaltsgesellschaft AP & Generalis berät und unterstützt Sie gerne bei entsprechenden Fragen in Bezug auf rechtliche Aspekte von Renovierungsarbeiten.

 

GRIECHISCHE FEIERTAGE IM FEBRUAR 2018

 

Nützliche Info für anstehende Feiertage in Griechenland

In Griechenland ist der 19.02. Rosenmontag (orthodox) und ein gesetzlicher Feiertag.

 

LERNEN SIE UNS NÄHER KENNEN

 
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